Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor, Friedenstraße 16 und 18 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Änderungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 06.11.2018 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ auf Grundlage der Planfassung vom 20.09.2018 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1358/2 und 1359/18 je Gem. Kolbermoor.
Vor der Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Anschließend ist das Verfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:53 Uhr