zu Sachvortrag 1, 2 und 3:
Der Stadtrat beschließt die §§ 6, 9 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sowie §10 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 3 der BGS-WAS anzupassen und erlässt folgende Änderungss
atzung:
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (BGS-WAS)
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 30.05.2011 – zuletzt geändert vom 24.10.2014 - wird wie folgt geändert
§ 6 Beitragssatz wird wie folgt geändert
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,25 €
b) pro m² Geschossfläche 4,90 €
§ 9 a Grundgebühr wird in Abs. 1 Satz 2 wie folgt geändert
2Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Hauptwasserzähler im Sinne des § 19 WAS, so wird die Grundgebühr für jeden Hauptwasserzähler berechnet.
§ 9 a Grundgebühr wird in Abs. 2 wie folgt geändert
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss (Q3) entspricht Nenndurchfluss (Qn) €/Jahr
4 m³/h 2,5 m³/h 16,40
10 m³/h 6,0 m³/h 18,60
Bei der Verwendung von Verbundzählern mit:
25 m³/h 15 m³/h 226,20
63 m³/h 40 m³/h 277,00
100 m³/h 60 m³/h 338,10
§ 10 Verbrauchsgebühr wird in Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 wie folgt geändert
1) ²Die Gebühr beträgt 1,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27. August 1997 außer Kraft.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Kolbermoor, den ……….
Stadt Kolbermoor
Kloo
1.Bürgermeister