2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 "Am Graben Ost", Fl.Nrn. 711/85 (TF) und 711/86, Gemarkung Kolbermoor; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1902. Bauausschuss, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1902. Bauausschuss 12.03.2019 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 711/85 (TF) und 711/86 soll gemäß der Anlage die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben-Ost“ durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Änderung und Verschiebung des nördlichen Bauraumes entsprechend der neuen Grenzen.

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben – Ost“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten. Hierauf ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Vor der Durchführung von weiteren Verfahrensschritten ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der dieser sich zur Übernahme der durch die Änderung der Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das SKIZZO Bauplanungsstudio – Architektur-, Königseestraße 34, 83059 Kolbermoor beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 11:12 Uhr