2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Am Graben Ost", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1905. Bauausschuss, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung der heutigen Abwägung die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 711/85 (TF) und 711/86 je Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß  § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen  vorzubereiten, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“ anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2019 09:26 Uhr