Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die insgesamt 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach - Kern“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1119/3, 1119/4, 1119/8 und 1120/2 je Gem. Kolbermoor auf Grundlage der vorliegende Entwurfsplanung mit Stand vom 10.12.2019.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses hinzuweisen.
Mit der Ausarbeitung wurde das Architekturbüro Kottermair Rebholz, Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Untermarkt 2, 82418 Murnau beauftragt.
Mit der Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wurde das Büro C.HENTSCHEL Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising, beauftragt.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und den Änderungs- und Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planungsentwurf vom 10.12.2019 ortsüblich bekannt zu geben sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Ergebnis ist dem Bauausschuss zur ordnungsgemäßen Abwägung anschließend vorzulegen.