Bebauungsplan Nr. 03 d " SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße"; Behandlung der Stellungnahmen aus der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2002. Stadtrat, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2003. Bauausschuss 11.02.2020 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2002. Stadtrat 19.02.2020 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 03 d „SO naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ in der Fassung vom 19.02.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 03 d „SO naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.02.2020 15:02 Uhr