Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße" - Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 2003. Bauausschuss, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2003. Bauausschuss | 11.02.2020 | ö | Beschließend | 5.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ in der Fassung vom 11.02.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2020 15:41 Uhr