01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord"; Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 je Gem. Harthausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2005. Bauausschuss, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss billigt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Entwurfsplanung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fabrikweg-Nord“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 557/2 und 557/14 Gem. Kolbermoor in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2020
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den Planungsentwurf zur Änderung vom 10.03.2020 ortsüblich bekannt zu geben sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
Das Ergebnis ist dem Bauausschuss zur ordnungsgemäßen Abwägung anschließend vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2020 12:35 Uhr