11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Pullach - Kern" - Ergebnis der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2006. Bauausschuss, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2006. Bauausschuss | 21.04.2020 | ö | Beschließend | 5.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der Abwägungen sowie der heutigen Diskussion
, die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Planfassung ist auf das heutige Sitzungsdatum, 21.04.2020 zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftrag, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr