09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang - Änderungs- und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2007. Bauausschuss, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2007. Bauausschuss 19.05.2020 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die insgesamt 09. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2694/6 und 2694/11 je Gem. Pang.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 10:27 Uhr