Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.1358/6 Gem. Kolbermoor, Friedenstr. 32, Ergebnis der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.2 BauGB) - Abwägung- Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 13.07.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 13.07.2010 | ö | Beschließend | 2.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1358/6 Gem. Kolbermoor, Friedenstr.32, auf der Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 09.10.2007 einschließlich der beschlossenen Ergänzungen als Satzung nach § 10 Abs.1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0