Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 "Rechts der Mangfall" im Bereich der Grundstücke Fl.Nr.1376/3, 1376/4 und 1378 Gem. Kolbermoor, Brückenstr.2, Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Abwägung, erneute, befristete Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.08.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.08.2010 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf für die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 30.07.2010 unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstands. Die Wirksamkeit der geplanten Lärmschutzmaßnahmen ist gutachterlich nachzuweisen. Der Bebauungsplanentwurf ist erneut öffentlich auszulegen (§ 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB), die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0