Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Bebauungsplan Nr.61 für das "Gewerbegebiet Mooslindl" und 23. Änderung des Flächennutzungsplans "Bad Feilnbach" - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.09.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 14.09.2010 | ö | Vorberatend | 2.2 |
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben: Gegen die Planungen zum Bebauungsplan Nr.61 "Gewerbegebiet Mooslindl" und gegen die 23.Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0