Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - a) Bebauungsplan Nr.61 "Gewerbegebiet Mooslindl" und 23. Änderung des Flächennutzungsplans Bad Feilnbach; hier: Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB; b) Bebauungsplan Nr. 59 "Breitensteinstraße" und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.12.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 14.12.2010 | ö | Vorberatend | 2.1 |
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahmen abzugeben:
a) Gegen die Planungen zum Bebauungsplan Nr.61 "Gewerbegebiet Mooslindl" und gegen die 23.Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben. b) Gegen die Planungen zum Bebauungsplan Nr.59 "Breitensteinstraße" und gegen die 24.Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0