07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Westlich der Carl-Jordan-Straße" - Änderung der textlichen Festsetzung (Wandhöhe) gem. § 13a BauGB -
Änderungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
2101. Bauausschuss, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1436 und 1436/22 der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage (Lageplan vom 12.01.2021) eine Änderung durchgeführt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Festsetzungen Wandhöhe und Firsthöhe zur geplanten Realisierung des Bauvorhabens welchem als Antrag auf Vorbescheid mit entsprechenden Befreiungen in der Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2020 bereits zugestimmt wurden.
Das Verfahren zur 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Anpassung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2021 12:33 Uhr