Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58b "02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 Spinnerei West" - Aufstellungs- und Änderungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2102. Bauausschuss, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2102. Bauausschuss 09.02.2021 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58 b "02. Änderung Spinnerei West" gemäß der Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 191/5, 193/1 T, 193/51, 216/2 T, 216/17 und 216/18 je Gem. Kolbermoor

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58b "02. Änderung Spinnerei West" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58b "02. Änderung Spinnerei West" öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.
Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Architekt + Stadtplaner Helmut Breunig, Seitzstraße 19, 80538 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung der erforderlichen Gutachten wird die Verwaltung ermächtigt, diese entsprechend zu beauftragen und einzuholen.

Nach Vorliegen der Unterlagen ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung und der erforderlichen Gutachten im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.02.2021 14:12 Uhr