Bauleitplanung - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" - Ergebnis der wiederholten Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB und wiederholten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2107. Stadtrat, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2107. Bauausschuss 13.07.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2107. Stadtrat 28.07.2021 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, unter Einbeziehung des Diskussionsstandes und der Abwägungen sowie unter der Voraussetzung der Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag, den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2021 10:15 Uhr