Nutzungsänderung der Gewerbeeinheit im Anwesen Albert-Loher-Str. 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 8 Gem. Kolbermoor für gastronomische Zwecke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 15.03.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 15.03.2011 ö Beschließend 5.5

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung, gemäß der städtischen Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze nachzuweisen bzw. abzulösen.
Hinweis an das Landratsamt: . Vom Landratsamt und dem Landesamt für Denkmalpflege wäre die Ensembleverträglichkeit zu prüfen. Die gaststättenrechtlichen sowie die gewerbeaufsichtsrechtlichen Gegebenheiten und zu erfüllenden Auflagen bitten wir in eigener Zuständigkeit zu prüfen bzw. festzulegen.
Sowohl in brandschutztechnischer als auch in brandschutzrechtlicher Hinsicht bestehen erhebliche Bedenken gegen das beantragte Bauvorhaben, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum städtischen Anwesen Rainerstr. 3 befindet (südöstlicher Bereich), die dazu relevanten Aussagen im Gutachten werden im Zusammenhang mit dem Bauantrag der Stadt (Top 5.4) übermittelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5