Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ im Parallelverfahren – Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2305. Bauausschuss, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2305. Bauausschuss 16.05.2023 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Dem Bauausschuss wird empfohlen, unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ als Satzung zu beschließen.
Beschluss:
Der Bauausschuss schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an und beschließt den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2023 10:41 Uhr