01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Südlich der Schäfersiedlung" - hier: Erweiterung des Geltungsbereiches mit einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 2496/4 Gemarkung Pang; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2311. Bauausschuss, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2311. Bauausschuss 05.12.2023 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Schäfersiedlung“ mit der Aufnahme einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 2496/4 Gem. Pang. Das Verfahren zur Ergänzung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt.

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes wird das Büro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße 25, 83043 Bad Aibling, beauftragt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit den Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Genehmigung anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2023 09:21 Uhr