Ortsrecht - Gebührensatzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor - 8. Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2405. Stadtrat, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2405. Haupt- und Finanzausschuss 08.05.2024 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2405. Stadtrat 15.05.2024 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor.

Nachfolgender Satzungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.


8. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren
für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor 
(Gebührensatzung Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor)

Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:

§ 1 Änderung

  1. In Anlage 1 und Anlage 2 werden die Zeiten der folgenden Angebote wie folgt geändert:

Musikalische Früherziehung        45 Minuten  
Musikalische Grundausbildung        45 Minuten (Grundkurs)

  1. Anlage 1 und Anlage 2 werden um das folgende Angebot erweitert:

Rock/Pop Vokalensemble         Gebühr 234 €

  1. In den Anlagen 1 und 2 wird das Angebot Orff umbenannt in Trommelkids.



§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.


Kolbermoor, den xx.xx.2024
Stadt Kolbermoor

Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 11:56 Uhr