Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtmitte" (Sanierungssatzung) gem. § 142 Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2408. Bauausschuss, 13.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2408. Bauausschuss 13.08.2024 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat Stadtrat 25.09.2024 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Bauausschuss befürwortet den Erlass der Sanierungssatzung und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Der Stadtrat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung gem. § 142 Abs. 3 BauGB (Sanierungssatzung) auf Basis des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts. 
Die Satzung endet nach 15 Jahren ab dem Tag der Bekanntmachung (gem. § 142 Abs. 3 BauGB).

Die Verwaltung wird beauftragt die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2024 11:15 Uhr