Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister verpflichtet den 2. Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 56a Abs. 3 Satz 2 GO alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, geheim zu halten . Zu beachten ist auch die Geheimhaltung von Sachverhalten und Beschlussfassungen in der nichtöffentlichen Sitzung.

Datenstand vom 10.06.2020 08:54 Uhr