Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.05.2020 | ö | informativ | 5 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister verpflichtet den 2. Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 56a Abs. 3 Satz 2 GO alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, geheim zu halten
. Zu beachten ist auch die Geheimhaltung von Sachverhalten und Beschlussfassungen in der nichtöffentlichen Sitzung.
Datenstand vom 10.06.2020 08:54 Uhr