Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund des § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgese tzes (AVPStG) ist der 1. Bürgermeister erneut zum Standesbeamten zu bestellen. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird erneut zum Standesbeamten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2020 08:54 Uhr