Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.05.2020 wurde die Geschäftsordnung für die Sitzungsperiode 2020 – 2026 verabschiedet. Das Gemeinderatsmitglied Georg Neumair beantragte noch eine Ergänzung, dass ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion erst nach einer ausführlichen langwierigen Diskussion bzw. erst nach mindestens 2 Wortmeldungen gestellt werden kann. Da hierzu noch eine rechtliche Klärung erforderlich war, wurde die Entscheidung hierüber zurückgestellt.
Geschäftsleiter Klaus Burgstaller führt hierzu, nach entsprechender Klärung mit dem Bayerischen Gemeindetag aus, dass grundsätzlich jeder Gemeinderat ein Antrags- und Rede recht hat. Eine Begrenzung bzw. Vorgabe, dass ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion erst nach ausführlicher Diskussion gestellt werden kann ist nicht umsetzbar, da es nicht festlegbar ist wann eine Diskussion ausführlich genug war oder nicht. Dies hängt auch immer vom jeweiligen Thema ab. Ebenso ist eine Begrenzung nach mindestens 2 Rednern nicht möglich, da dies ebenfalls von der Thematik abhängt und grundsätzlich jede Fraktion oder Gruppierung zu Wort kommen soll. Eine Diskussion soll aber auch nicht in der Art ausschweifen, dass der Gemeinderat lahmgelegt wir. Hier ist auch der Sitzungsleiter gefordert, die Diskussionen ggf. zu regeln bzw. in die entsprechenden  Bahnen zu lenken.

Das Ausschließen einer Diskussion, wie einmal im Gemeinderat geschehen, ist nicht zulässig, egal ob man mit einer Thematik bzw. Antragstellung einverstanden ist oder nicht. Hier müsste der Sitzungsleiter künftig einschreiten.
Geschäftsleiter Klaus Burgstaller appelliert hier an die Vernunft aller sowie für eine gesunde Diskussionskultur sowie auf ein gutes Miteinander.

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Beschluss

Die Geschäftsordnung bleibt in der am 12.05.2020 beschlossenen Fassung weiterbestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.07.2020 11:12 Uhr