Neubau eines Einfamilienhauses, Brunnenweg, Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MI/WA
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss der bestehenden Garage soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO werden eingehalten.

Die Dachneigung von 45° richten sich nach dem nebenstehenden Elternwohnhaus. Wand- und Firsthöhe fügen sich in die Umgebung ein.

Im gültigen FNP wird die Fläche als Mischgebiet bzw. im neuaufgestellten FNP als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. In Hinsicht auf die zulässigen Obergrenzen der GRZ in beiden Gebietsarten wird auf dem Grundstück die überbaute Grundfläche eingehalten.

Die erforderlichen 4 Stellplätze für die neue und bestehende Wohneinheit werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben der umliegenden Bebauung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 16:06 Uhr