Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Ringstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD/WA
Bebauungsplan:
-
Beurteilung nach BauGB:
§34
Schutzgebiete:
Überschwemmungsgebiet

Nach Abriss der bestehenden Wohnhäuser 26 und 26a soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden.

Das Wohnhaus soll in der Bauweise II+D errichtet werden. Die Wandhöhe beläuft sich auf 7,08m und überschreitet die in der Umgebung vorhandenen Höhen von 6,35-6,50m wesentlich. Die Firsthöhe fügt sich innerhalb der Umgebungsbebauung mit 9,96m ein.
Die Zufahrt der Garage liegt auf dem eigenen Grundstück und erfolgt entlang der östliche Grenze.
Mit 2 Stellplätzen in der Garage wird der Stellplatznachweis erfüllt.
Da sich die Wandhöhe nicht in die Umgebung einfügt wurde mit dem Bauwerber vereinbart die Wandhöhe auf das Maß von 6,30 – 6,50m zu verringern.  Die neuen Pläne sind daher bis zur Sitzung einzureichen.
Da sich das Grundstück z.T. im Überschwemmungsgebiet befindet sind die Belange und Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt zu berücksichtigen. Auch bei Änderung der Fußbodenhöhen sind die maximalen Wandhöhen stets einzuhalten.
Unter Einhaltung der Wandhöhe ist das Vorhaben genehmigungsfähig.
Ein aktuellerer Lageplan lag zum Zeitpunkt der Landung nicht vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht.

Datenstand vom 27.08.2020 16:06 Uhr