Gebührenerhebung für die Nutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2020, Top 14 wurde festgelegt, dass für den Monat April 2020 den Eltern keine Gebühren für das Kinderhaus berechnet werden, da zum damaligen Zeitpunkt die Einrichtung aufgrund staatlicher Vorgaben anfänglich komplett geschlossen war. Es mussten dann jedoch sog. Notbetreuungen für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, angeboten werden.

Für Kinder welche die Einrichtung nicht besuchen konnten, ersetzt der Freistaat Bayern zu einem größeren Teil die entgangenen Gebühren für den Zeitraum von April bis Juni. Dieser Ersatz erfolgt allerdings nicht für Kinder welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Nach der geltenden Gebührensatzung ist die jeweils beschlossene Gebühr als Monatsgebühr zu erheben, auch wenn die Einrichtung nur an wenigen Tagen des Monats in Anspruch genommen wird.

Beschluss

Für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird der Vollzug der Gebührensatzung außer Kraft gesetzt und die Erhebung der Nutzungsgebühr in diesem Zeitraum auf tageweise Abrechnung pro Monat umgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 16:06 Uhr