Vorplanung Sanierung der Kreisstraße FS 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei einem Termin mit den Anliegern der FS24, welche Einwendungen gegen die Planung hervorbrachten, wurden Vorort die geplanten Gehwege aufgezeichnet und abgesprochen welche Gehwegbreiten für die weitere Planung übernommen werden. Die neue Planung wird nun dem Gemeinderat vorgestellt.
Sollte in der Sitzung am 28.07.2020 die Planung nicht gebilligt werden ist die Ausführung in 2021 nicht realisierbar, da entsprechende Förderstellen die Planung bereits Anfang September benötigen.
Da entlang des Sanierungsabschnitts keine Grundstücke für größere Umplanungen zur Verfügung stehen, kann nur mit dem bestehenden Grund (Gehwege u. Straße) geplant werden.
Es wurde, so weit wie möglich, versucht den Gehweg auf eine Seite zu verlegen und zu verbreitern um mehr Sicherheit zu schaffen und um Fördergelder für den Ausbau zu erhalten (erst ab 1,80m Gehwegbreite).
In Teilbereichen bleibt der beidseitige Gehweg, jedoch mit veränderten Breiten, aufgrund der Sicherheit bei Hofausfahrten/Hauszugängen.
Nach den Baumaßnahmen in der Oberen Dorfstraße (Sanierung Regenwasserkanal, Erneuerung der Wasserrohre –WasserZV) wird die Straße durch die Aufrisse uneben und ein einziger „Fleckenteppich“. Daher ist eine Sanierung der gesamten Straße in 2021 zu befürworten.

Aus der Mitte des Gemeinderates entwickelte sich betreffend der Verkehrssicherheit speziell im Ortskern eine sehr ausführliche Diskussion.
Fußgängerampel
Im Zusammenhang mit dem Ausbau fordert der Gemeinderat den Einbau einer Fußgänger – Drückampel im Bereich des jetzigen Zebrastreifens auf Höhe der Bäckerei und Metzgerei. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Landkreis Freising zu übernehmen. Die Kostenübernahme durch den Landkreis Freising ist u.a. auch darin begründet, da auch die Sicherheit der Fahrschüler in die weiterführenden Schulen des Landkreises (Gymnasium und Realschulen) wesentlich verbessert wird.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Damit verbunden ist die weitere Forderung, im Ortskern den Kreuzungsbereich der FS 24 und FS 33 beginnend bei der Schulbushaltestelle auf Höhe des Saales vom Metzgerwirt bis zum ehemaligen Fischerwirt mit geeigneten Maßnahmen als verkehrsberuhigten Bereich (max. Geschwindigkeit 30 km/h) auszuweisen und entsprechend zu gestalten.

Begründung:
Schulwegsicherheit
Dieser Bereich ist der Haupt – Umstiegs- und Sammelplatz für die Schüler aus einem Großteil des Gemeindegebietes Kranzberg. Die sog. „Fahrschüler“ der Grundschule verlassen hier den Schulbus und gehen zu Fuß zur Grundschule in der Hohenbachernstraße. Gleichzeitig steigen die Schüler der Mittelschule in diese Busse zur Weiterfahrt nach Allershausen. Zusätzlich werden in diesem Bereich die Schüler zu den weiterführenden Schulen in Freising eingesammelt.
In den Morgenstunden parallel zum Berufsverkehr aber auch in den Mittags- und Nachmittagsstunden herrscht ein äußerst intensiver Schülerverkehr mit häufigem Wechsel der Straßenseiten. Zu berücksichtigen ist dabei auch noch der Schülerverkehr der Grundschüler welche zu Fuß in den Hort in der Ringstraße unterwegs sind.
Hinzu kommt auch noch der Fußgängerverkehr zum kirchlichen Kindergarten (3-gruppig) in der Kirchbergstraße, der vor allem Eltern und Kinder aus dem Bereich der Frauenbergstraße beim Überqueren der Kreisstraße vor große Herausforderungen stellt.

Diese Konzentration von Schülern und Kindergartenkindern gleicht in vollem Umfang den Situationen vor Schulen bzw. Kindergärten, welche mittlerweile aus rechtlicher Sicht einen höheren Schutz genießen und grundsätzlich mit einer 30 km/h – Beschränkung versehen werden. Die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist daher schon aus Sicht eines sicheren Schulweges sowie der Kindergärten gerechtfertigt und erforderlich.

Dorfzentrum
Der Ortskern von Kranzberg weist als herausragenden Vorteil das Vorhandensein einer sehr guten Grundversorgungsinfrastruktur auf. Neben einer Bäckerei, Metzgerei, Imbißstand und Geldinstitut  hat die Ortsmitte einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt. Diese Grundversorgungsinfrastruktur wird von der Bevölkerung sowie von den Beschäftigten der umliegenden Betriebe hervorragend angenommen. Die Inanspruchnahme dieser Betriebe erfolgt vor allem von der älteren Bevölkerung zu Fuß und auch in hohem Maße per Fahrrad.

Dieses gesunde und stark frequentierte Innenleben des Dorfkerns führt jedoch bereits jetzt verstärkt zu Konflikten mit dem Fahrzeugverkehr. Bereits jetzt sind Fahrzeuge zu schnell unterwegs und ignorieren teilweise auch die vorhandenen Zebrastreifen. Im Rathaus gehen fast wöchentlich Beschwerden über Gefährdungen von Fußgängern und vor allem von Kindern ein. Eine Berücksichtigung einer Geschwindigkeitsreduzierung ist unbedingt nötig, da mit der Sanierung wieder für die kommenden 25 – 30 Jahre Tatsachen geschaffen werden.

Hier ist aus Sicht der Gemeinde Kranzberg ein absoluter Handlungsbedarf gegeben. Die anstehende Baumaßnahme muss genutzt werden, um das vorhandene Gefährdungspotential zu minimieren, bevor Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei einer Beschränkung auf 30 km/h kann der Fahrzeugverkehr weiterhin ohne größere Einschränkungen fließen und die Kreisstraße wird ihrer Aufgabe als überörtliche Straße weiterhin gerecht.
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Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Planung grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.09.2020 08:48 Uhr