Neubau eines Einfamilienhauses, Obere Dorfstraße , Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung: D. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | D. Sitzung des Gemeinderates | 08.12.2020 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Das beantragte Einfamilienhaus (EFH) wird mit 3 Vollgeschossen geplant.
Das Untergeschoss soll als Kellerraum, Treppenhaus und Garage ausgebildet werden. Die Zufahrt der Garage erfolgt über die südöstlich liegende Kreisstraße. Ein Stauraum von 5m vor öffentlichen Verkehrsflächen wird eingehalten.
Das Erd- u. Obergeschoss dienen der Wohnnutzung.
Durch die Hanglage ergeben sich Wandhöhen von 7,33 – 7,98 m talseitig und 5,42 – 6,07 m hangseitig. Die Firsthöhe beträgt gemessen von der Höhe Garageneinfahrt 10,69 m
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12
Datenstand vom 21.01.2021 15:26 Uhr