Neubau eines Wohnhauses (5WE), Gremertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  D. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat D. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Gremertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abbau der bestehenden Fertiggarage soll das mit 5 Wohneinheiten geplante Gebäude neben der zweiten Garage errichtet werden. Durch eine vorgesehene Verschmelzung der Grundstücke FlNr. 62/1 und 62/2 entfällt die Grenze, welche direkt zwischen der best. Garage und dem geplanten Neubau verläuft.
Das Kellergeschoss wird Richtung Norden hin verbreitert um für Erdgeschoss eine Terrasse zu bilden. Dadurch wird die Nordansicht unterbrochen und erscheint weniger massiv.
Die Erschließung wird über die bestehende Zufahrt der Hausnrn. 68 und 68a geplant. Die erforderlichen Stellplätze für Bestand und Neubau können alle auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die Wandhöhen ergeben sich aufgrund der leichten Hanglage jeweils unterschiedlich. Hangseitig 6,60m, Talseitig ca. 7,80m. Die Firsthöhe erreicht Hangseitig gesehen 10,60m.
Die Umgebungsbebauung weist ein Höchstmaß der Wandhöhe von 6,70m und Firsthöhe über 11,0m auf.
Abstandsflächen können auf dem Grundstück selbst eingehalten werden.
Dem Vorhaben kann zugestimmt werden, da es sich der umliegenden Bebauung einfügt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 15:26 Uhr