Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Doppelgarage und Büroräumen, Hohenbercha


Daten angezeigt aus Sitzung:  D. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat D. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das Bauvorhaben liegt aus baurechtlicher Beurteilung im Außenbereich. Da es sich hierbei um eine Betriebsleiterwohnung handelt ist diese nur unter Voraussetzung der Privilegierung genehmigungsfähig. Dies ist vom Landratsamt zu prüfen.

Die beantragten Büroräume sind dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen.


Da der gemeindliche Schmutzwasserkanal nur bis Hausnummer 5/5a reicht ist dieser vor Baubeginn zu verlängern. Kosten hierfür müssen im Zuge des Bauantrags über eine Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller übernommen werden. Ansonsten gilt die Erschließung für das Bauvorhaben als nicht gesichert. Eine Genehmigung könnte somit nicht erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu, unter den Voraussetzungen, dass das Vorhaben privilegiert und die Erschließung sowie die Kostenübernahme für eine Erschließung vor Einreichen des Bauantrages gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 15:26 Uhr