Abriss eines bestehenden Einfamilienhauses - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Obere Dorfstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  D. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat D. Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss des bestehenden Wohnhauses (ca. 9,0 x 10,20m) soll das neue EFH
(Keller mit E+I) direkt ab bzw. über der östlichen Grundstücksgrenze zur Flurnummer 103 hin errichtet werden. Die Flurnummer 103 und das zu bebauende Grundstück FlNr. 101/1 gehören zu einem Eigentümer.
Im Kellergeschoss befinden sich die nachzuweisenden 2 Stellplätze in einer eingebauten Doppelgarage. Das Garagendach wird begrünt und z.T. mit einer Terrasse überbaut.
Das Erdgeschoss und das ausgebaute Dachgeschoss bilden eine Wohneinheit.
Die Wandhöhen fügen sich in der Umgebungsbebauung ein. Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.
Für die Überschreitung der Abstandsflächen auf der Südseite liegt eine unterschriebene Abstandsflächenübernahme vor. Restliche Abstandsflächen können auf dem Grundstück und auf öffentlichen Flächen eingehalten werden.
Für die Zufahrt über den im Westen anliegenden Gemeindeweg sollte ein zusätzliches Wegerecht auf der Flurnummer 92, Gemarkung Kranzberg eingetragen werden. Durch den Verlauf der Grundstücksgrenzen ist der Vorraum zur Garagenzufahrt, gemäß GaStellV 6,0m, nicht ausreichend um eine dauerhafte Erschließung zu gewährleisten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 15:26 Uhr