Neubau einer Wasserkraftanlage an der bestehenden Wehrrampe Hakenwehr a. d. Amper, Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, in Fließrichtung der Amper rechts gesehen, neben der vorhandenen Wehrrampe eine neue Wasserkraftanlage in Form eines Buchtenkraftwerks zu errichten.

Eckpunkte der Planung:
  • keine wesentliche Veränderung der Ober- und Unterwasserspiegelanlagen
  • Wasserkraftanlage mit zwei Turbinen (2x190KW)
  • Herstellung eines neuen Kraftwerksgebäudes
  • Herstellung einer neuen Fischaufstiegsanlage inkl. dazugehörigen Einrichtungen

Durch das Vorhaben bleibt der Wasserhaushalt der Amper unbeeinflusst, da Wasser weder zu- noch abgeführt wird. Oberwasserstände werden nicht wesentlich verändert.

Die geplante „natürliche raue Rampe“ dient zusätzlich als Hochwasserentlastungsmöglichkeit. Eine Verschlechterung der Hochwasser-/ Überschwemmungssituation findet daher nicht statt.

Fischab- und aufstiegsmöglichkeiten werden in Hinsicht auf die Längsdurchgängigkeit an diesem Standort gewährleistet bzw. wesentlich verbessert.

Aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung ergeben sich für die Anlieger keine negativen Geräuschemissionen. Durch das nahegelegene Kieswerk ist zudem eine industriell genutzte Umgebung vorhanden.

Bei einer jährlichen Stromeinspeisung von 2.500.000 kWh werden der Atmosphäre ca. 2.800 t CO2 Ausstoß erspart – gegenüber einer Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke. Dies entspricht einer Waldfläche von ca. 213 Hektar.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Kranzberg nicht betroffen sind. Es werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Franz Braun nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Datenstand vom 10.02.2021 13:48 Uhr