Ersatzbau eines Wohnhauses, Hohenbercha


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Hohenbercha
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

Nach Abriss des Bestandswohnhauses soll an gleicher Stelle ein neues Wohnhaus errichtet werden.

Das neue Wohngebäude wird mit 12 x 16m geplant und wäre somit kleiner als das derzeitige Bestandsgebäude mit 12,80 x 17m. Die Firsthöhe beläuft sich bei der gewünschten E+II Bauweise auf ca. 12,20m, statt bisher ca. 13 m. Die Wandhöhe ist mit beantragten 8,80 m deutlich über der Bestandshöhe von ca. 7 m.
First- und Wandhöhen unterliegen gem. §34 BauGB dem sog. Einfügungsgebot der umliegenden Bebauung und müssen im Zuge des Baugenehmigungsverfahren einzuhalten werden.
Erforderliche Stellplätze sind gem. Stellplatzsatzung Kranzberg im Bauantrag nachzuweisen. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Antrag nicht angegeben, so dass die erforderliche Anzahl noch nicht feststeht.
Hinsichtlich der angrenzenden Landwirtschaft ist der Immissionsschutz zu beteiligen.
Da das Bauvorhaben direkt an das Kirchenumfeld grenzt, sind die Belange des Denkmalschutzes zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid nur zu, wenn alle Einfügungskriterien nach § 34 BauGB eingehalten werden. Dazu ist die im Antrag gestellte Wandhöhe auf das Maß der umliegenden Bebauung zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.06.2021 11:29 Uhr