Kauf eines weiteren Wohncontainers inkl. Erschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bislang ist ein Wohncontainer als Notunterkunft im Gemeindegebiet vorhanden. Dies ist jedoch nicht mehr ausreichend.
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (1 S 279/93) vom 24.02.1993, wonach einer obdachlosen Einzelperson die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zugemutet werden kann. Es besteht kein Anspruch auf einen Raum, der ihr allein zur Verfügung steht.
Es gibt jedoch auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) (5L469/14) aus dem Jahr 2014, wo das Gericht von 10 qm pro untergebrachter Person ausgeht.
Es gibt daher keine gesetzlichen Regelungen, sondern es kommt immer auf den Einzelfall (Einzelperson, Familien, Vorerkrankungen, persönliche Situation…) an.
Im Forschungsbericht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales  (https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Service/fb-566-auswirkungen-covid-19-auf-wohnungsnotfallhilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=3)  heißt es jedoch, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Unterbringung im Mehrbettzimmern mit dem Zwang zur gemeinschaftlichen Nutzung von Sanitär- und Küchenbereichen  nicht zu empfehlen ist.
Die Gemeinde Kranzberg sollte daher einen weiteren Wohncontainer anschaffen. Laut Bauamt wäre das Aufstellen auf dem Grundstück Am Herzog 3 möglich.
Es liegt ein Angebot für neue Wohncontainer inkl. Nasszelle in Höhe von 10.708,81 Euro brutto pro Container vor. Es handelt sich um vollisolierte Standardcontainer mit Dusche, WC und Boiler in Brandklasse A1 mit doppelverglasten Fenstern und Fliegengitter.
Die Anordnung von Türen und Fenstern wird nach Wunsch ausgeführt. Der Container ist innerhalb von 10 Werktagen lieferbar. Bei einem Vor-Ort-Termin hat der Anbieter weiterhin angeboten, dass der Container priorisiert bearbeitet und fertiggestellt wird.
Ein Kücheneinbau wäre von Seiten des Herstellers möglich (jedoch ohne Herd) und kostet pro Küche 1.190,00 Euro brutto.
Die Kosten für die Lieferung inklusive Kran betragen 720,00 Euro brutto. Es wäre jedoch auch möglich, dass die Gemeinde die Container bei Schrobenhausen abholt. 
Zusätzlich entstehen Kosten für die Erschließung sowie das Fundament und ggf. Abladen bei Abholung. Da bereits für den ersten Wohncontainer Kabel und Rohre verlegt wurden, werden die Kosten deutlich geringer sein.  Das Bauamt geht von Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro aus.

Im Haushalt ist kein Ansatz für Obdachlosenunterkünfte vorgesehen.

Die Mietkosten wären zwar deutlich geringer, jedoch betragen die Lieferzeiten zwischen 16 und 20 Wochen, da auch dort Mangel herrscht. Die vorhandenen Mietcontainer werden in den Hochwasserregionen eingesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeistern einen weiteren Wohncontainer anzuschaffen und die notwendigen Erschließungsarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 12:45 Uhr