Neubau eines Doppelcarports, Gremertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Gremertshausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BayBO:
Art.57 und 63 Abs. (2)
Bebauungsplan
Gremertshausen Ost

Der Antragsteller möchte weitere Stellplätze für die Autos der Kinder schaffen. Im Bebauungsplan ist für diesen Bereich auf dem Grundstück kein Baufenster für Garagen vorhanden, daher wird für das verfahrensfreie Bauvorhaben eine isolierte Befreiung beantragt. 

Der geplante Carport befindet sich am gewünschten Standort laut Bebauungsplan in einem eingezeichneten Sichtdreieck, welches grundsätzlich einzuhalten und von der Bebauung freizuhalten ist. Laut Festsetzung sind im Bereich des Sichtdreiecks Zäune mit einer Höhe bis 1,0 m und Bäume mit einem Astansatz ab 2,50 m zulässig.

Auf dem Nachbargrundstück schränken einige Büsche das Sichtdreieck bereits wesentlich ein. Zudem befindet sich ein Spielgerät, welches vor dem Bau des Carports entfernt werden soll, auf dem Grundstück des Antragstellers und schränkt die Einsicht weiter ein.

Da sich jedoch durch den Bau des Gehwegs die Verkehrsverhältnisse im Vergleich zum Bebauungsplan geändert haben, sind die Einsicht und das Einfahren in die Kreuzung verbessert worden. 

Um parkende Autos auf der Straße zu vermeiden, ist das Vorhaben zu befürworten. Das Verkleiden der Umfassungswände wird jedoch ausdrücklich untersagt um die größtmögliche Einsicht zu erhalten. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zu, unter der Voraussetzung, dass keine Wände verkleidet werden und weiterhin Einsicht in die Straße/ Kreuzung bestehen bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 12:45 Uhr