Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Berg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34
Genehmigter Vorbescheid
Ja


Das Bauvorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung ein. Die Wandhöhen mit max. 6,55m fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.

Es werden für eine Wohneinheit 2 Stellplätze im Carport und 1 Stellplatz für die Einliegerwohnung, als offener Stellplatz, auf dem Grundstück errichtet. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

Hinsichtlich der Erschließung für Zufahrt und Entwässerung wird auf folgendes hingewiesen. Da der Antragsteller nicht Eigentümer der überplanten Grundstücke ist, wird die Eintragung eines Leitungs- und Wegerechts für die Flurstücke 882/8, 882/9 und insbesondere 882/4; Gemarkung Kranzberg, ausdrücklich empfohlen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 12:45 Uhr