Abbruch eines bestehenden Hauses - Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Carports und Errichtung eines Einfamilienhause mit Doppelgarage, Kirchbergstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
WA
Beurteilung nach BauGB:
§34
Genehmigter Bauantrag
Ja

Nach Abriss des bestehenden Einfamilienhauses, Kirchbergstraße 17, sollen 2 neue Wohngebäude auf Flurnummer 590 errichtet werden. 

1. Wohngebäude - EFH
Mit 10,15m x 12,15m soll das Einfamilienhaus mittig im Grundstück und innerhalb der fiktiven Baugrenze des Flächennutzungsplans platziert werden. Die Erschließung für Zufahrt und Kanalisation erfolgt über die Zufahrtsstraße des Kath. Kindergartens St.Pantaleon. Gebäudehöhen bleiben mit Hangseitig 3,20m und Talseitig 6,07m im Rahmen der zulässigen Wand- und Firsthöhen aus der Umgebungsbebauung. Erforderliche Stellplätze werden in einer Doppelgarage nachgewiesen.

2. Dreispänner
Mit einem Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze ist anstelle des zuvor abgerissenen Wohngebäudes ein Dreispänner mit den Grundmaßen 11,53m x 20,65m geplant. Die Erschließung erfolgt wie beim Einfamilienhaus über die anliegende Zufahrtsstraße. Die Wandhöhen erreichen Hangseitig ca. 5,0m und auf der Talseite bis zu 7,85m. Hier kann das Pfarrhaus, Kirchbergstr. 12, als Bezugspunkt herangezogen werden. Dessen Wandhöhen, mit 6,90m und 8,0m, werden dabei unterschritten. Die Geschossentwicklung wird mit einem Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss (E+I) beabsichtigt wobei das UG nach den vorliegenden Unterlagen nicht als Vollgeschoss ausgeschlossen werden kann. Die nachzuweisenden Stellplätze werden in 3 Garagen und 3 Carports untergebracht.

Jedes der beiden Objekte hält die gesetzlichen Abstandsflächen auf dem Grundstück ein. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Bäume und Sträucher außerhalb der Vogelbrutzeit (März – September) zu entfernen sind.

Zudem wird auf die vorhandenen Immissionen des anliegenden Kindergartens hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 11:36 Uhr