Erstattung Elterngebühren Kindertagespflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für Januar und Februar 2021 wurden den Eltern der Kranzberger Kinder, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, erstattet.

Für die Gebühren der Kindertagespflege ist grundsätzlich das Landratsamt Freising zuständig, die Gemeinde hat mit den Abrechnungen nichts zu tun.

Das Landratsamt hat nun jedoch nachgefragt, ob die Gemeinde Kranzberg für die Monate Januar und Februar für die Kindertagespflege einen entsprechenden Beschluss fassen will. Somit würde das Landratsamt den Eltern die Kosten erstatten, 30 Prozent jedoch wären von der Gemeinde zu tragen. 

Es handelt sich insgesamt um Kosten in Höhe von 240 EUR für die beiden Monate.

Beschluss

Die Gebühren der Kindertagespflege werden analog der Gebühren der gemeindlichen Kinderbetreuung behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 11:36 Uhr