Bestellung zur Standesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) werden die Standesbeamten vom Rechtsträger des Standesamts durch Verwaltungsakt bestellt. 
Frau Hannelore Neumann ist zur Standesbeamtin zu bestellen. Frau Neumann hat 2009 die Anstellungsprüfung für den gehobenen Dienst in Bayern an der Bayerischen Verwaltungshochschule  mit Erfolg abgelegt, im August 2021 an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Prüfung an der Fachakademie für Standesbeamte in Bad Salzschlirf mit Erfolg teilgenommen und war im vergangenen halben Jahr im Standesamt Kranzberg zur Einweisung tätig.  Damit sind die Bestellvoraussetzungen zur Standesbeamtin gem. § 2 Abs. 1 AVPStG gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Frau Neumann mit Wirkung vom 15.09.2021 zur Standesbeamtin des Standesamts Kranzberg zu bestellen. Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister die entsprechende Urkunde auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2021 11:36 Uhr