Ortsdurchfahrt Gremertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bebauung auf den ersten Parzellen im Baugebiet Gremertshausen Ost II hat begonnen, so dass nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt geschaffen sind (OD-Schild).
Die Verwaltung hat deshalb den entsprechenden Antrag für die Versetzung des sog. OD-Schildes bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Laut der Sachbearbeiterin ist dazu noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die neu festgesetzte Ortsdurchfahrt beginnt nun an der Kreuzung der Kreisstraße mit der Schaidenhausener Straße.
Da im Neubaugebiet die Erschließung der Grundstücke entlang der Kreisstraße nicht zur Kreisstraße, sondern rückwärtig über die Ortsstraßen Hirtenanger, Schaidenhauser Straße und Karl-Rothenberger-Straße erfolgt, liegt hier ein Verknüpfungsbereich vor, der u.a. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit bzw. für den Erlass des Bescheides der Regierung ist.

Die festzusetzende Ortsdurchfahrt ergibt sich wie folgt:

Erschließungsbereich von Abschnitt: 120 Station: 1,219 bis Abschnitt: 120 Station: 1,582
Verknüpfungsbereich von Abschnitt: 120 Station: 1,582 bis Abschnitt: 120 Station: 1,713

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ortsdurchfahrt wie vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr