Antrag auf Einbeziehungssatzung in Ampertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Ampertshausen wurde gestellt, um die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus zu schaffen. Als Geltungsbereich wird die Flurnummer 907/3 der Gemarkung Wippenhausen gewünscht.

Ein im Jahre 2018 gestellter Vorbescheid auf Fl. Nr. 907/3 wurde aufgrund der Außenbereichslage gemäß §35 BauGB abgelehnt. Das Grundstück wird im neuaufgestellten Flächennutzungsplan als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Ebenso die daran angrenzenden Teilflächen der Fl. Nrn. 987/2 und 1064, so dass für diese Flächen eine Bauleitplanung vorgesehen werden kann. Diese Teilflächen stehen für eine Überplanung allerdings nicht zur Verfügung, da privatrechtliche Verträge dies verhindern. 

Die Erschließung setzt sich folgendermaßen zusammen: Über die direkt angrenzende Gemeindestraße kann die Zufahrt zum Grundstück erfolgen. Das Abwasser kann aufgrund der Topographie des Grundstücks nicht über einen Freispiegelkanal erfolgen, und muss deshalb über eine private Pumpstation in das gemeindliche Kanalnetz angeschlossen werden. Die Erschließung kann aber trotzdem als gesichert betrachtet werden. 

Hinsichtlich entstehender Kosten offeriert der Antragsteller die für die Satzung erforderlichen Kosten zu übernehmen sowie Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bau eines Wohnhauses, wenn der Antragsteller die dafür entstehenden Kosten übernimmt. Dafür wird ein städtebaulichen Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr