Errichtung eines landwirtschaftlichen Austragswohnhauses mit Garagen, Siedlerstraße, Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2021 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
-
Beurteilung nach BauGB:
§35


Das geplante Vorhaben befindet sich in Thalhausen im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt daher nach §35 BauGB. 

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb wird neben dem bestehenden Betriebsleiterwohnhaus das neue Austragshaus geplant. Eine landw. Privilegierung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit, demnach ist diese vorab vom Landratsamt zu prüfen.

Der anliegende Kanal sowie die vorhandene Betriebszufahrt sichern die Erschließung. 

Das Maß der baulichen Nutzung ist gemäß Einfügungsgebot anhand umliegender Gebäudehöhen nachzuweisen sowie einzuhalten. Des Weiteren sind Abstandsflächen nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Kranzberg in Verbindung mit Art.6 BayBO einzuhalten. Weitere Prüfung bleibt dem Bauantragsverfahren vorbehalten.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter Voraussetzung der Privilegierung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr