Ersatzneubau eines Kieswerks, Kieswerk Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Lage:
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Kieswerk Allershausen
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Gebietsart nach BauNVO:
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SO
Kiesabbau und -verarbeitung
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Beurteilung nach BauGB:
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§35
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Der Neubau nimmt mit all seinen baulichen Anlagen eine Grundfläche von ca. 651 m² ein. Neu errichtet werden eine Trafostation, Waschstation, Siebstationen, Aufgabetrichter und Fahrzeugwaage mit Dispo- und Lagercontainer.
Erschlossen wird das Grundstück über die Zufahrtsstraße von Göttschlag kommend. Für die Wasserversorgung wird an der Ecke Göttschlag / Staatsstraße / Abzweig Richtung Kieswerk ein neuer Übergabepunkt erstellt. Von da ab wird die weitere Leitungsführung bis zum Kieswerk vom Bauherrn übernommen. Das Abwasser aus Oberflächen und Sanitäreinrichtungen wird mittels Kleinkläranlage behandelt und entsorgt.
Der geplante Ersatzbau befindet sich grundsätzlich im Außenbereich. Für dieses Gebiet ist im neuaufgestellen FNP ein Sondergebiet SO mit Zweckbestimmung „Kiesabbau und –verarbeitung“ festgelegt. Einer Neuerrichtung kann daher aus Gründen der bisherigen Nutzung und der dafür künftig vorgesehenen Nutzung zugestimmt werden.
Im Zuge des Neubaus werden keine weiteren Arbeitsplätze geschaffen, dadurch sind zusätzliche Stellplätze nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Franz Braun ist wegen persönlicher beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr