Neubau eines Doppelhauses Haus A, Ringstraße, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ortsteil:
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Kranzberg
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Gebietsart nach BauNVO:
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MD
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Beurteilung nach BauGB:
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§34
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Nach Abriss des alten Wohngebäudes soll das Grundstück Fl. Nr. 491 geteilt werden und mit einem Doppelhaus bebaut werden.
Die Doppelhaushälften sollen profilgleich in der Bauweise E+I+D errichtet. Die Wandhöhe beträgt 7,05m, die Firsthöhe 10,65m, Dachneigung 40°. Je DHH wird eine Wohneinheit geplant.
Die Wandhöhe überschreitet das in der Umgebung aufzufindende Maß von 6,50m deutlich und erfüllt das Einfügungsgebot somit nicht. Zudem wird aufgrund eines Berechnungsfehlers die gesetzliche Abstandsfläche auf der Westlichen Grundstücksgrenze falsch dargestellt und unterschreitet den rechnerisch korrekten Abstand um 30cm. Der Antragsteller wird darauf hingewiesen um bis zur Sitzung die Abstandsflächen korrigieren zu können.
Die Wandhöhe und die Firsthöhe wurden zwischenzeitlich um 55 cm reduziert und somit den gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Auch die Abstandsflächen werden nun eingehalten.
Die Erschließung für Zufahrt und Kanal ist gesichert.
Die erforderlichen 2 Stellplätze je Wohneinheit werden als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Anpassungen stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.01.2022 09:02 Uhr