Neubau von Doppelhäuser/Einfamilienhäuser mit Garage, Wippenhauser Str., Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34


Es werden 2 Varianten für eine mögliche Bebauung vorgestellt.

V1: 2 Doppelhäuser mit 4 Doppelgaragen
Die Doppelhäuser werden mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (II+D) geplant. Bei einer Dachneigung von 28° sowie 40° werden alle Abstandsflächen eingehalten. Lediglich im Bereich einer Doppelhaushälfte kommt es später, aufgrund der neu geplanten Grundstücksteilung, zu einer Erstreckung der Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück.
Die Wandhöhe beträgt 6,60m, die Firsthöhen bei 28° DN 9,26m, bei 40° DN 11,01m.
In der umliegenden Bebauung finden sich Gebäude mit vergleichbaren Wandhöhen. Im Baugenehmigungsverfahren ist der Bezug zu einer Referenzhöhe nachzuweisen.
Bei 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte können die erforderlichen Stellplätze (2 SP/WE) in den Garagen nachgewiesen werden.


V2: 1 Doppelhaus u. 2 Einfamilienhäuser mit insg. 4 Doppelgaragen
Die Bauweise dieser Variante unterscheidet sich zur vorherigen nur dahingehend, dass der Bauherr sich auf eine Dachneigung von 28° festgelegt hat. Anfallende Abstandsflächen liegen größtenteils auf den später geteilten Grundstücken. Bei den Einfamilienhäusern ergeben sich jedoch Überschreitungen der AF auf das Nachbargrundstück sowie über die zulässige Straßenmitte im öffentlichen Grund. Dies führt bei einer späteren Teilung zu baurechtlichen Problemen.
Wand- und Firsthöhen belaufen sich auf dieselben Maße wie bei V1.
Es werden 8 Stellplätze in Doppelgaragen angedeutet, worauf auf eine Zahl von 4 Wohneinheiten schließen lässt. Je nach Anzahl der Wohneinheiten in den Einfamilienhäusern sind nach Stellplatzschlüssel zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.

Das Maß der baulichen Nutzung ist wie bei V1 beschrieben nachzuweisen und einzuhalten.
Empfohlen wird eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern – V1. In dieser Variante ergeben sich weniger Probleme hinsichtlich der Abstandsflächen und der Wohneinheiten gegenüber V2.
In V2 wäre ein späterer Ausbau der Einfamilienhäuser mit zusätzlichen Wohneinheiten grundsätzlich möglich. Hierfür müssten zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Durch die erhöhte Anzahl der Wohneinheiten wird der zu berücksichtigende Besucherverkehr mit ansteigen. Öffentliche Verkehrsräume werden dadurch zugeparkt und somit verengt. Die Straße ist dafür nicht ausreichend breit.  Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit u. Ordnung ist dies zu vermeiden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Die Bebauungsvariante mit 2 Doppelhäusern und Garagen wird festgelegt.


Dem Bauwerber ist bekannt, dass angrenzend der Standort des Maibaumes ist. Für die Gebäude ist eine Sturmschadenversicherung von den Hauseigentümer auf deren Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr