Strombeschaffung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die Kubus GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell erneut die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022, also auch mit der Gemeinde Kranzberg, unbefristete Dienstleitungsverträge mit der Kubus GmbH geschlossen. Die Gemeinde Kranzberg ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindesten 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahres vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien, Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Entsprechend der Erfahrungen der Kubus GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahlung von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der Kubus GmbH mit dieser Variante: in der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der Kubus GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca + 0,5 – 1,2 ct/kWh

Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z. B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o.ä. sind nicht möglich.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beschaffen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt die Daten zu Abnahmestellen zu aktualisieren und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Florian Vierthaler befindet sich zur Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr