Beitragskalkulation zu den Herstellungsbeiträgen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) wurden die Beiträge und Gebühren in Zusammenarbeit mit dem Büro „Kommunalberatung Radlbeck“ neu berechnet.
Der Berechnung des Herstellungsbeitrags liegen die Grundstücks- und Geschoßflächen sowie der gesamte Herstellungsaufwand der Entwässerungseinrichtungen zu Grunde.
Frau Radlbeck erläutert an Hand einer Präsentation die Berechnungsgrundlagen.
Es ergeben sich daraus folgende Beitragssätze:
Grundstücksfläche Geschoßfläche
Beitrag für
Altanschließer 2,58 €/m² (alt: 2,57 €/m²) 9,06 €/m² (alt:10,35 €/m²)
Zuschlag 1,87 €/m² (alt:1,82 €/m²) 8,15 €/m² (alt: 8,14 €/m²)
Beitrag für
Neuanschließer 4,45 €/m² (alt:4,39 €/m²) 17,21 €/m² (alt:18,49 €/m²)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Beitragssätze:
Grundstücksfläche Geschoßfläche
Beitrag für
Altanschließer 2,58 €/m² (alt: 2,57 €/m²) 9,06 €/m² (alt:10,35 €/m²)
Zuschlag 1,87 €/m² (alt:1,82 €/m²) 8,15 €/m² (alt: 8,14 €/m²)
Beitrag für Grundstücksfläche Geschoßfläche
Neuanschließer 4,45 €/m² (alt:4,39 €/m²) 17,21 €/m² (alt:18,49 €/m²)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Enghofer anwesend ab 19:06 Uhr
Herr Vierthaler anwesend ab 19:15 Uhr
Frau Nerl und Herr Hierhager anwesend ab 19:24 Uhr
Frau Tüllmann bei TOP 1.1 abwesend
Datenstand vom 24.01.2022 16:08 Uhr