Lärmaktionsplan Flughafen München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat nach Art. 2 Abs. 4 BayImSchG einen Lärmaktionsplan-Entwurf für den Flughafen München erstellt.
Die vom Umgebungslärm durch den Flugbetrieb am Flughafen München betroffenen Gemeinden werden beteiligt (Benehmen nach Art. 4 Satz 3 BayImSchG). Dies betrifft die Gemeinden Berglern, Bockhorn, Eching, Eitting, Erding, Fahrenzhausen, Fraunberg, Freising, Haimhausen, Hallbergmoos, Ismaning, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Neufahrn, Oberding und Wartenberg.
Benehmen ist eine verfahrensrechtliche Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt, eine Art Einholung einer Stellungnahme.
Die Regierung von Oberbayern ist jedoch nicht an die Stellungnahme der Gemeinde gebunden. Nach herrschender Rechtsmeinung steht der Gemeinde gegen den Lärmaktionsplan auch kein Klagerecht zu.
Dennoch wird die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.Oktober 2020 wurde der Antrag der FWG Kranzberg mit 15 zu 0 Stimmen angenommen und das Aus für die 3. Startbahn gefordert. 

Die Gemeinde wird daher folgendes antworten:
Wir bedanken uns für die Ausarbeitung des Aktionsplans Lärm und die Übersendung der ausführlichen Unterlagen.
Seitens der Gemeinde Kranzberg kann das Benehmen nicht hergestellt werden, da der Lärmaktionsplan den Verzicht auf die 3. Startbahn nicht beinhaltet.

Datenstand vom 24.01.2022 16:08 Uhr